Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Die vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördern eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Jahresprogramm 2024

Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2024 wurde am 26. Mai 2023 vom
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Wie in den Vorjahren wird auch im Programmjahr 2024 etwa die Hälfte der zur
Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“
eingesetzt . Weiterhin werden bei der Förderung vorangig Projekte der
Grundversorgung und  Projekte, die zur
Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen oder Brachen nutzen, berücksichtigt.
 
Neu ist, dass bis auf Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“, Neubauten
nur noch in „Holzbauweise“ förderfähig sind. Außerdem wurde die bisherige
ELR-Förderkulisse „Ortskern/Wohngebiete“ auf die Wohngebiete der 70er Jahre erweitert,
sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen.
 
Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
 
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung

Gerne für Sie da Ihr Kontakt

Anna-Maria Merz

Wirtschaftsförderin