Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - ELR

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Die vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördern eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Jahresprogramm 2025

Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2025 wurde am 31. Mai 2024 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht. Wie in den Vorjahren sollen auch im Programmjahr 2025 etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt werden. Im Wesentlichen werden die Inhalte der letzten Ausschreibung, wie die prioritäre Förderung von Grundversorgungsprojekten und die Vorgabe, dass Neubauten nur noch in „Holzbauweise“ förderfähig sind (Ausnahme Förderschwerpunkt „Grundversorgung“), beibehalten.

Neu ist, dass künftig alle beihilferelevanten Projekte an der neuen De-minimis-Verordnung von max. 300.000 € ausgerichtet werden. Künftig ist damit in allen beihilferelevanten Förderschwerpunkten eine einheitliche Förderung von regulär max. 250.000 € bzw. 300.000 € für Projekte in „Holzbauweise“ sowohl auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung, wie auch der AGVO möglich. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung. Die Formulare werden zur Zeit überarbeitet und sollen ab Ende Juni zur Verfügung stehen.

Die Anträge sind bis zum 31. August 2024 über die Gemeinde einzureichen. Ansprechpartnerin ist Frau Anna-Maria Merz, Wirtschaftsförderung Stadt Meßkirch.

 
Weitergehende Informationen finden Sie dann unter folgendem Link:
 
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung

Gerne für Sie da Ihr Kontakt

Anna-Maria Merz

Wirtschaftsförderin