Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Meßkirch ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für messkirch.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die Stadt Meßkirch plant innerhalb der kommenden 2 Jahre eine grundlegende Überarbeitung der Webseite im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell auf messkirch.de noch vorhanden.

Alternativtexte für Bedienelemente

Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Videos mit Untertitel und Audiodeskription / Volltext-Alternative / Audiodeskription für Videos

Auf Unterseiten sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Meßkirch erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

HTML-Strukturelemente für Überschriften

Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.
Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Gliederung der Inhalte

Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck

Die Felder in den Online-Formularen (Beispiel: Kontaktformular) sind im Quellcode lediglich als Typ „Text“ gekennzeichnet. Eine eindeutige Kennzeichnung ist im verwendeten CMS-System aktuell nicht möglich. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.5a Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Kontraste von Texten ausreichend

Die weiße Schrift hat auf den dunkelblauen Hintergrund zu wenig Kontrast in der Schriftgröße. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden dauerhaft aktualisiert und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit eingearbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache

Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite messkirch.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Externe Einbindungen

Auf messkirch.de ist ein externes Ratsinformationssystem und ein externes Tool für Bauen & Wohnen eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.05.2022 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.05.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf messkirch.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an jennifer.werner(at)messkirch.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Meßkirch nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.