Der digitale Bauantrag

Nach seiner Veröffentlichung im Gesetzesblatt Baden-Württemberg ist am 25.11.2023 das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten. Damit verbunden ist eine Änderung der LBO – Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Die Stadt Meßkirch hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Baurecht - 72488 Sigmaringen. Ab sofort sollen Bauanträge und Bauvorlagen sowie Kenntnisgabeverfahren direkt bei der unteren Baurechtsbehörde  eingereicht werden.

Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein.

Die Baurechtsbehörde - Landratsamt Sigmaringen - hat dazu ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt. Nähere Infos hier