Die Landesbauordnung (LBO) ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt, für welche Bauvorhaben ein Bauantrag zu stellen ist, welche Bauvorhaben verfahrensfrei sind und benennt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Das betrifft zum Beispiel die Erschließung, die Art der baulichen Nutzung, die Abstandsflächen, die Gemeinschaftsanlagen, Spiel- und Stellflächen, den Nachbarschutz, das gesunde Wohnen (Belichtung, Raumhöhen, Schall-, Kälte- und Wärmeschutz), die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, die Eignung von Bauprodukten, die Standsicherheit, die Flucht- und Rettungswege und vieles mehr.
Die Stadt Meßkirch hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Baurecht - 72488 Sigmaringen. Die Bauanträge werden bei der Gemeinde eingereicht. Nach einer Vorprüfung leiten wir Ihren Antrag schnellstmöglich an das Landratsamt Sigmaringen weiter. Ein Bauantrag kann sowohl online über das Portal Service-BW als auch in Papierform eingereicht werden. (Verfahrensunterlagen in Papierform nur 1-fach).
Die Bauantragsformulare finden Sie unter folgendem Link:
https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften