Die Stadt Meßkirch hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Baurecht - 72488 Sigmaringen. Bauanträge und Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren können seit 1. Januar 2025 nur noch in elektronischer Form eingereicht werden.
Die digitale Antragstellung ist ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) im Internet möglich. Weitere Informationen und ein Erklär-Video zur Handhabung der Plattform sind über die Internetseite www.landkreis-sigmaringen.de/baurecht zu finden.