Der digitale Bauantrag

ch seiner Veröffentlichung im Gesetzesblatt Baden-Württemberg ist am 25.11.2023 das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft getreten. Damit verbunden ist eine Änderung der LBO – Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Die Stadt Meßkirch hat keine eigene Baurechtszuständigkeit. Die Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Baurecht - 72488 Sigmaringen. Nachdem zum Ende dieses Jahres eine Übergangsregelung ausläuft, können Bauanträge und Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren beim Landkreis Sigmaringen ab 1. Januar 2025 nur noch in rein elektronischer Form eingereicht werden.

Die digitale Antragstellung ist ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg im Internet möglich. Um Anträge über die Online-Plattform einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto – „BundID“ für Privatpersonen, ein Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser – benötigt. Für die Registrierung dieses Benutzerkontos ist wiederum ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Weitere Informationen und ein Erklär-Video zur Handhabung der Plattform sind über die Internetseite www.landkreis-sigmaringen.de/baurecht zu finden.