Nachfolgend finden Sie Kontaktdaten und Informationen zum Thema Hausanschlüsse, Spartenauskünfte und alles rund um die Ver- und Entsorgung Ihres neuen Hauses.
Riedweg 4 Menningen, Telefon: 07575 710
Leitungsauskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Emailadresse: heyer(at)messkirch.de
Für den Neuanschluss an den öffentlichen Kanal, reichen Sie bitte mit Ihren Bauantragsformularen den
Entwässerungsantrag(PDF) (ausser beim Kenntnisgabeverfahren) ein.
Sie erhalten dann eine Freigabe und können entsprechend Ihr Erdbauunternehmen beauftragen.
Abwassersatzung (Gebühren) (PDF)
Schema Hausanschlüsse:
Die Betriebsführung erfolgt durch den Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung r.d.Donau
Telefon: 07575 9278576
Emailadresse: wasserwerk(at)heubergwasserversorgung.de
Leitungsauskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung:
Emailadresse heyer(at)messkirch.de
Für den Neuanschluss an das öffentliche Trinkwassernetz, reichen Sie bitte mit Ihren Bauantragsformularen den Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (PDF) (ausser beim Kenntnisgabeverfahren) ein. Sie erhalten dann eine Freigabe und können entsprechend Ihr Erdbauunternehmen beauftragen.
Für Ihren Bauwasseranschluss an einem erschlossenen Bauplatz dürfen Sie direkt mit Ihrem Sanitärunternehmen einen Wasserhahn an Ihren Hausanschlussschlauch installieren. Danach bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit unserem Eigenbetrieb Wasserversorgung, der Ihren Anschluss in Betrieb nimmt.
Wenn Ihr Gebäude steht und Ihr Sanitärunternehmen die Installation und den Wasserzählerbügel eingebaut hat, nehmen Sie erneut Kontakt mit unserem Eigenbetrieb Wasserversorgung auf, der Ihnen die Wasseruhr installiert.
Wasserversorgungssatzung (PDF)
Härtegrad
Der Härtebereich liegt bei 3 (hart), 15-17 deutscher Härtegrad.
BLS-Breitbandversorgungsgesellschaft
im Landkreis Sigmaringen mbH & Co.KG
Fürst-Wilhelm-Straße 15, 72488 Sigmaringen
Zentrale: Telefon: 07571 106-277 Emailadresse: info(at)breitband.de
Ansprechpartner Hausanschluss Herr Fink:
Telefon 07571 106-317
Emailadresse: vertrieb(at)bls-breitband.de
Leitungsauskünfte erteilt die BLS:
Telefon: 07571/106-277
Für Leitungsauskünfte ist die NetComBW zuständig:
Emailadresse: gis-dokumentation(at)netcom-bw.de oder über diesen Link
Privatkunden:
Matthias Troppmann, Telefon: 071128920682
Emailadresse: matthias.troppmann(at)netcom-bw.de
Gewerbekunden:
Michael Lisa, Telefon: 071128920686
Emailadresse: michael.lisa(at)netcom-bw.de
(diese Adressen sind nur bei Produktanfragen zu verwenden)
Netze BW GmbH, Regionalzentrum Hegau/Bodensee
Eltastraße 1-5, 78532 Tuttlingen, Telefon: 07461 7090
Strom-Stördienst, Telefon: 0800 36 29 477
Netze Gesellschaft Südwest mbH, Siemensstraße 9, 76275 Ettlingen
Telefon: 07243 3427-100
Emailadresse: info(at)netze-suedwest.de
Gasstördienst
Telefon: 0800 08 24 505
Solarcomplex - Bioenergiedörfer - Erneuerbare Energie
Ekkehardstraße 10, 78224 Singen, Telefon: 07731 82740
Weitere Nahwärmenetze in Rengetsweiler, Heudorf und Meßkirch auf Nachfrage.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Technik Niederlassung Südwest
Ziegelhüttenstraße 38, 88499 Riedlingen
Telefon: 07371 939-437
Entsorgungsunternehmen für Bauschutt in Ihrer Nähe:
BRS Baustoffrecycling Sigmaringen GmbH
Leitishofen 38 in 88605 Meßkirch-Menningen
Telefon: 07575 93505
Überschüssigen Bodenaushub entsorgen Sie über Ihr Tiefbauunternehmen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Aushub
Die Stadt Meßkirch, kann Ihnen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihren Aushub ausstellen. Dies kann sofern erforderlich nur mit einer Beprobung durch ein zertifiziertes Labor erfolgen. Hierbei kann Ihnen sicherlich Ihr Tiefbauunternehmen oder begleitendes geologisches Büro Auskunft erteilen.
Bei einem Kauf eines Grundstücks oder bei einer baulichen Änderung stellt sich die Frage, welche Nutzung auf dem Grundstück früher stattfand und ob es ggf. eine Bodenbelastung oder Altlast gibt. Zur Klarstellung können Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster beim Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- eingeholt werden.
Weitere Informationen zum Thema Altlasten und Bodenschutz
Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für die Umwelt besteht
Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, z. B. ehemalige Müllplätze
Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefahr für die Umwelt ausgeht