Amtsblatt

Herausgeber des Amtsblattes ist die Stadt Meßkirch. Die presserechtliche Verantwortung für amtliche Mitteilungen, Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und andere Veröffentlichungen der Stadtverwaltung trägt der Bürgermeister der Stadt Meßkirch oder eine von ihm beauftragte Person; für den Anzeigenteil ist die Druckerei Schönebeck verantwortlich.
 
Das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Meßkirch ist in erster Linie zur Veröffentlichung von Satzungen, Gemeinderatsbeschlüssen und anderen amtlichen Vorgängen, die durch die öffentliche Bekanntmachung Rechtskraft erlangen, bestimmt. Der amtliche Teil des Amtsblattes wird durch Mitteilungen der Verwaltung, Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und Berichterstattung über öffentliche kommunale Angelegenheiten sowie Mitteilungen der Ortschaftsverwaltungen ergänzt. Darüber hinaus sollen Mitteilungen der öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Kirchen, Vereine sowie der Nachbargemeinden die Bevölkerung über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse informieren.
 
Die Bereitstellung der Texte und Bild-Dateien erfolgt ausschließlich auf digitalem Wege. In der Regel wird hierfür das Online-Portal des Redaktionssystems vom Krieger Verlag Blaufelden verwendet.
 
Der Redaktionsschluss ist dienstags um 10:00 Uhr; ist in der Woche ein Feiertag, wird der Redaktionsschluss in der Regel auf den Freitag in der Woche zuvor vorverlegt. Das Amtsblatt erscheint einmal wöchentlich am Freitag; an Feiertagen am vorhergehenden Werktag.
 
Das Amtsblatt hat eine Auflage von circa 1.850 Exemplaren pro Ausgabe. Die Verteilung erfolgt über Abonnement. Abonnementverwaltung, Werbung, Zustellung, Vertrieb und Anzeigen ist Sache der Druckerei Heinz Schönebeck GmbH, Meßkirch

Telefon: 07575 92390
Emailadresse: anzeigen(at)schoenebeck-druck.de



Hier stehen Ihnen die Amtsblätter der Stadt Meßkirch als PDF-Dateien zum Herunterladen bereit:

Gerne für Sie da Ihr Kontakt

Mitarbeiterin Teresa Scheu

Teresa Scheu

Assistenz des Bürgermeisters