Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Form, Aufstellungsverfahren und möglicher Inhalt der Bauleitpläne werden durch das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung bestimmt. Die konkrete Planung ist Sache der Städte und Gemeinden; sie stellen die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und sonstige städtebauliche Entwicklungen) in eigener Verantwortung auf.
Die einzelnen Verfahren zur Bauleitplanung sind seit der Novelle des Baugesetzbuches gemäß §4a Abs. 4 BauGB barrierefrei im Internet zu veröffentlichen.
Bebauungspläne
Die einzelnen Bebauungspläne der Stadt Meßkirch für die Kernstadt und die Ortsteile sind über das Geoportal Baden-Württemberg zu finden.
Inspire-konforme Bebauungspläne finden Sie unter geoportal.de oder geoportal.eu
Anleitungen zur Nutzung der Geoportale:
Zur aktuellen Offenlage Sondergebiet "Photovoltaikanlage Ob der Nagelschmiede"