Die Siedlungswirtschaft einer Kommune gehört zu den grundlegenden Faktoren der Stadtentwicklung. Im Flächennutzungsplan 2025 wurde eine verbindliche Festlegung der Flächen, die für Bebauung vorgesehen sein sollen, getroffen. Gemäß der regierungspolitischen Vorgabe sollte Innenentwicklung vor Außenentwicklung kommen, das heißt, bevor weitere Flächen zur Bebauung herangezogen werden, sollen Brachflächen und Leerstände in den Innenbereichen bebaut bzw. umgenutzt werden. Eine Gemeinde kann nicht „grenzenlos“ Baugebiete ausweisen. Gemäß der Gemeindegröße und der Einwohnerzahl gibt es hierfür gesetzlich festgelegte Umrechnungsfaktoren, mit denen die zu beanspruchende Baugebietsfläche einer Gemeinde ermittelt wird.
Zur Präsentation und Vermittlung von Bauplätzen bedient sich die Stadt Meßkirch beim Service der Internet-Plattform BAUPILOT (siehe unten).