Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Meßkirch erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter www.messkirch.de, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Straße 1, 88605 Meßkirch von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.