Am 16. Oktober 2018 wurde der Satzungsbeschluss zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Altstadt-Erweiterung II" gefasst.
Vorrangiges Sanierungsziel ist die Aufwertung des Bereichs und seine Stabilisierung für die Zukunft in struktureller und gestalterischer Hinsicht als Teilbereich der Innenstadt. Die Zentrumsfunktion der Altstadt soll gestärkt werden .Eine altersgerechte Wohnraumversorgung ist sicherzustellen. Zur Attraktivitätssteigerung sind die öffentlichen Räume aufzuwerten.
Die Entwicklung von Wohnraum ist ein wesentliches Sanierungsziel. Dabei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnung und Umnutzung.
Ferner sollten in der Altstadt auch die Grundversorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs, die medizinische Grundversorgung sowie Dienstleistungsangebote erhalten bleiben.
Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Altstadt-Erweiterung II finden Sie
Sanierungswilligen Gebäudebesitzern erhalten fachkundige Auskünfte bei Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG:
Frau Corinna Götz
Telefon: 0711 / 220041-19
Emailadresse: corinna.goetz@reschl-stadtentwicklung.de
Die „Altstadt“ bildet den Mittelpunkt unserer Stadt und zieht Besucher wie auch Einheimische gleichermaßen an. Der Erhalt und die Weiterentwicklung ist eine primäre Zielsetzung für die Zukunft. Mit den hohen Anforderungen an Stadtplanung und Stadtgestaltung ist auch die wirtschaftliche Bedeutsamkeit für den Einzelhandel eng verbunden.
Eine Aufgabe von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist die Erhaltung der historischen Bausubstanz der Altstadt. Dies erfordert bei allen baulichen Maßnahmen unabhängig von den Bestimmungen des Denkmalschutzes ein zielorientiertes Vorgehen, das die Eigenart der Stadt in seiner Gesamtheit berücksichtigt.
Um den bauwilligen Bürgern und den planenden Architekten das Bauen in der Altstadt zu erleichtern, werden Richtlinien für die Fassadengliederung, Materialwahl, Farbgebung und Detailgestaltung festgelegt. Das im Laufe der Jahrhunderte gewachsene schöne Stadtbild kann somit bewahrt werden und der historische Charakter bleibt erhalten.
Die Erhaltungs- und Altstadtsatzung(PDF) in der aktuell gültigen Fassung und den Geltungsbereich(PDF) dieser finden Sie unter den jeweiligen Verlinkungen.