Am 16. Oktober 2018 wurde der Satzungsbeschluss zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Altstadt-Erweiterung II" gefasst.
Vorrangiges Sanierungsziel ist die Aufwertung des Bereichs und seine Stabilisierung für die Zukunft in struktureller und gestalterischer Hinsicht als Teilbereich der Innenstadt. Die Zentrumsfunktion der Altstadt soll gestärkt werden. Eine altersgerechte Wohnraumversorgung ist sicherzustellen. Zur Attraktivitätssteigerung sind die öffentlichen Räume aufzuwerten. Die Entwicklung von Wohnraum ist ein wesentliches Sanierungsziel. Dabei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnung und Umnutzung.
Ferner sollten in der Altstadt auch die Grundversorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs, die medizinische Grundversorgung sowie Dienstleistungsangebote erhalten bleiben.
Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Altstadt-Erweiterung II in der aktuellen Abgrenzung finden Sie in dieser Karte hier
Sanierungswilligen Gebäudebesitzern erhalten fachkundige Auskünfte bei
Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG:
Frau Corinna Götz
Telefon: 0711 / 220041-19
E-Mail: corinna.goetz(at)reschl-stadtentwicklung.de
Modernisierung
Mit der Modernisierung privater Bausubstanz können bauliche Mängel dauerhaft beseitigt und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Schwerpunkt sind umfassende Maßnahmen und auch sog. Restmodernisierungen, wenn durch vorherige Modernisierungen bereits moderne Wohnverhältnisse hergestellt worden sind.
Abbruch und Entsiegelung
Für den Abbruch eines Gebäudes, das aus wirtschaftlichen oder städtebaulichen Gründen nicht erhaltenswert ist, kann eine Kostenerstattung beantragt werden. Die Förderung ist mit der Bedingung verbunden, dass im Anschluss an den Abbruch eine Neubebauung erfolgt.
Voraussetzung
Was wird nicht gefördert?
Was wird gefördert?
Baumaßnahmen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, z.B.:
Fördersätze
Bewilligungszeitraum:
Erhöhte steuerliche Abschreibung:
Eine Aufgabe von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist die Erhaltung der historischen Bausubstanz der Altstadt. Dies erfordert bei allen baulichen Maßnahmen unabhängig von den Bestimmungen des Denkmalschutzes ein zielorientiertes Vorgehen, das die Eigenart der Stadt in seiner Gesamtheit berücksichtigt.
Um den bauwilligen Bürgern und den planenden Architekten das Bauen in der Altstadt zu erleichtern, werden Richtlinien für die Fassadengliederung, Materialwahl, Farbgebung und Detailgestaltung festgelegt. Das im Laufe der Jahrhunderte gewachsene schöne Stadtbild kann somit bewahrt werden und der historische Charakter bleibt erhalten.
Die Erhaltungs- und Altstadtsatzung(PDF) in der aktuell gültigen Fassung und den Geltungsbereich(PDF) dieser finden Sie unter den jeweiligen Verlinkungen.