Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Zur Gestaltung hat der Gesetzgeber den Kommunen die Planungshoheit zugesprochen. Im Flächennutzungsplan (Grobplanung über das gesamte Gemeindegebiet) und in den einzelnen Bebauungsplänen legt die Stadt ihre Entwicklungsziele dar. Die gesetzliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB).

Hier geht's zum aktuellen rechtsgültigen   Flächennutzungsplan (FNP 2025) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßkirch-Sauldorf-Leibertingen

Die 5. Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes befindet sich zurzeit im Verfahren. Die Frist der Offenlage zur frühzeitigen Beteiligung ist beendet.

Hier geht's zum gültigen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft

Gerne für Sie da Ihr Kontakt

Martin Niederwolfsgruber

Fachbereichsleiter Bauamt