Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument für eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Zur Gestaltung hat der Gesetzgeber den Kommunen die Planungshoheit zugesprochen. Im Flächennutzungsplan (Grobplanung über das gesamte Gemeindegebiet) und in den einzelnen Bebauungsplänen legt die Stadt ihre Entwicklungsziele dar. Die gesetzliche Grundlage ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Hier geht's zum aktuellen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (FNP 2025 - 4. Änderung) der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßkirch-Sauldorf-Leibertingen
Die 5. Teil-Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes befindet sich zurzeit im Verfahren. Die Frist der Offenlage zur förmlichen Beteiligung wurde in der Sitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Meßkirch-Leibertingen-Sauldorf vom 16.07.2024 beschlossen und ein der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 06.09.2024 durchgeführt.
Hier geht's zum gültigen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft