Die Stadt Meßkirch ist Mitglied im Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau. Von dort wird das Leitungsnetz unrerhalten, kontrolliert und gewartet sowie das Trinkwasser zur Verfügung gestellt. Für allgemeine Anfragen ist der Zweckverband unter der Telefon-Nr. 07575/9278576 (Büro im Ohmweg 1, 88605 Meßkirch) erreichbar.
Das Leitungsnetz gliedert sich in Meßkirch in zwei Zonen. Die Kernstadt wird von der so genannten Niederzone versorgt. Die höher gelegenen Stadteile sowie Igelswies und Menningen, werden über die Hochzone bedient.
Die nördlichen Teilgemeinden Rohrdorf, Heudorf und Langenhart beziehen ihr Wasser ebenso über den Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau. Die südlichen Teilgemeinden Ringgenbach, Dietershofen, Buffenhofen und Rengetsweiler werden vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Wald mit Trinkwasser beliefert.
Trinkwasser gehört zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln und kann somit in Meßkirch unbedenklich genossen werden. Es wird in regelmäßigen Abständen vom Institut Eurofins – Dr. Jäger, Tübingen beziehungsweise dem Chemischen– und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen beprobt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die Anforderungen nach der Trinkwasserverordnung voll erfüllt werden. Der Härtebereich 3 (hart), 15-17 deutscher Härtegrad, ist durchgängig bei allen Probe-Entnahmestellen gleich.
Aktueller Prüfbericht Hochzone und Niederzone (PDF)
Aktuelle Nitratwertbestimmung Hoch-und Niederzone (PDF)
Gemäß Satzung der Stadt Meßkirch §14 beginnt der Hausanschluss an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes. Der Absperrschieber und die Leitung bis zur Hauptabsperrvorrichtung (meist kurz vor der Wasseruhr) im Haus gehören hierzu. Hausanschlüsse sind auf Kosten der Anschlussnehmer von zugelassenen Installationsunternehmen fachgerecht herzustellen und bei Rohrbruch zu reparieren beziehungsweise zu unterhalten.
Dies bedeutet, dass unabhängig ob die Hausanschlussleitung in öffentlichem Grund (zum Beispiel Strasse, Gehweg) oder auf Privatgrund verläuft, der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen hat. Da hierbei nicht unerhebliche Kosten insbesondere durch die Tiefbauarbeiten entstehen, ist es ratsam dieses Risiko zu versichern. Hierzu bedarf es einer Zusatzversicherung, da die gängigen Versicherungen gegen Leitungsschäden vorgenanntes Risiko in der Regel nicht abdecken.
Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (PDF)
Wasserversorgungssatzung (PDF)
Ablesung bei Eigentümerwechsel (PDF)
Formular für das Ablesen des Hauswasserzählers zum Jahreswechsel (PDF)
Die Stadt Meßkirch nimmt in ihrer Funktion als kommunaler Wasserversorgungsunternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung) an einem Forschungsprojekt des Fraunhofer Institituts teil.
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt "W-Net 4.0 - Plattform zur Betriebsoptimierung von Wassersystemen" erhalten Sie auf der Seite des Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB