Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum


Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2024 wurde am 26. Mai 2023 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht. Wie in den Vorjahren sollen auch im Programmjahr 2024 etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt werden. Weiterhin beibehalten wird die prioritäre Förderung von Grundversorgungsprojekten und die vorrangige Förderung von Projekten, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen oder Brachen nutzen.

Neu ist, dass bis auf Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“, Neubauten nur noch in „Holzbauweise“ förderfähig sind. Außerdem wurde die bisherige ELR-Förderkulisse „Ortskern/Wohngebiete“ auf die Wohngebiete der 70er Jahre erweitert, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen.

Die Formulare werden zur Zeit überarbeitet und sollen ab Mitte Juni zur Verfügung stehen.

Die Anträge sind bis zum 29. September 2023 vorzulegen.

Hinweis:

Die Antragsunterlagen sind digital über die Cloud der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) zu übermitteln. Dieses Verfahren ersetzt die Übermittlung der Papierakte sowie alle im Verfahren vorgesehenen Mehrfertigungen. Genaueres entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung sowie dem beiliegenden Merkblatt zur digitalen Antragstellung.

Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung