Der Stiftungsrat des Spitalfonds Meßkirch hat in seiner Sitzung vom 16.07.2020 aufgrund der §§ 31 StiftG, 96 und 97 GemO den Haushaltsplan 2020 für den Spitalfonds Meßkirch
im Ergebnishaushalt mit 20.600 EUR
im Finanzhaushalt mit 57.000 EUR
nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion einstimmig festgesetzt.
Die Höhe der Kreditaufnahme wird auf 0 EUR einstimmig festgesetzt
Der Höchstbetrag der zulässigen Kassenkredite wird auf EUR 15.000 einstimmig festgesetzt.
Dem Landratsamt Sigmaringen, als Stiftungsaufsichtsbehörde, wurde der Haushaltsplan 2020 angezeigt.
Der Haushaltsplan 2020 für den Spitalfonds Meßkirch liegt in der Zeit vom 31.08.2020 – 11.09.2020 bei der Spitalfondsverwaltung Meßkirch (Rathaus, Zi. Nr. 13) öffentlich aus.
Meßkirch den 28.08.2020
Der Vorsitzende des Stiftungsrates
gez. Arne Zwick, Bürgermeister
Vorsitzender des Stiftungsrates