Maskenpflicht im Rathaus entfällt


Die bisher noch geltende Maskenpflicht im Rathaus und allen nachgeordneten Dienststellen entfällt ab dem 16.05.2022. Somit müssen Bürgerinnen und Bürger beim Besuch auf dem Rathaus nun nicht mehr verpflichtend eine Maske tragen. Selbstverständlich kann aber beim Behördengang im Rathaus weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden.

Dennoch wird empfohlen, Termine und persönliche Vorsprachen weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren und nur in den Fällen, die nicht telefonisch, digital oder auf anderem Weg gelöst werden können, vorzunehmen.

Prüfen Sie daher auch bitte weiter die Notwendigkeit und Dringlichkeit Ihres Besuches auf dem Rathaus und in den städtischen Einrichtungen! Nehmen Sie gerne im Vorfeld telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner oder dem Bürgerbüro auf.