Befristete Mehrwertsteuersenkung bei Ihrer Wasserabrechnung 2020


Wir werden die Mehrwertsteuersenkung von 7% auf 5% selbstverständlich
an unsere Kunden weitergeben und in der Jahresabrechnung
berücksichtigen. Eine Zwischenablesung des Zählerstands
ist hierfür nicht notwendig, da der gesamte Wasserverbrauch
vom Jahr 2020 mit 5% MwSt abgerechnet wird.
Für die Wasserabrechnung ist entscheidend, wann die Ablesung
erfolgt. Daher ist es wichtig, dass Sie am Jahresende noch im
Jahr 2020 ablesen. Für die neue Selbstablesung erhalten Sie im
November 2020 rechtzeitig ein Infoschreiben. Der dann geltende
Mehrwertsteuersatz ist für den gesamten Abrechnungszeitraum
anzuwenden.
Bei Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer
07575/206-39 oder unter olga.dizer(at)messkirch.de zur Verfügung.