Informationen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe zur schrittweisen Wiedereröffnung


Für die Gastronomie und den Tourismus gibt es nun endlich Lichtblicke!
 
Das Land Baden-Württemberg erlaubt ab 18. Mai die schrittweise Öffnung von Gastronomiebetrieben im Außen- und Innenbereich sowie von Ferienwohnungen und Campingplätzen. Ab 29. Mai dürfen dann auch sonstige Beherbergungsbetriebe sowie Hotels und Freizeitparks wieder öffnen.
 
Zu beachten ist, dass Angebote mit gemeinschaftlicher Nutzung wie z.B. Sanitär- und Waschräume oder Wellness- und Schwimmbäder zunächst noch geschlossen zu halten sind. Eine Selbstversorgung muss gewährleistet sein.
 
Für weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Seiten:
 
Pressemittelung des Landes BW zur Wiedereröffnung

Wesentliche Änderungen der Corona-Verordnung des Landes BW ab Montag, 11. Mai

Stufenfahrplan der Landesregierung zur Lockerung der Corona-Maßnahmen

Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten vom Deutschen Tourismusverband