Die am 22. März bundes- und landesweit beschlossenen Maßnahmen in aller Kürze:
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren
- Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50 Metern
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet
- Der Weg zur Arbeit, zur Betreuung von Hilfsbedürftigen, zum Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuche, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich
- Gruppen feiernder Menschen, auch im Privaten, sind verboten
- Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
- Auch alle sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur Lieferdienste sowie Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten ist gestattet
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen - Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen
- Bei Bestattungen unter freiem Himmel sind maximal 10 Personen erlaubt. Ein Trauergottesdienst darf nicht abgehalten werden.
Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben
Alle Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, sich an diese Vorgaben zu halten, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Bitte halten Sie sich daran – in Ihrem und in unser aller Interesse!