Förderprogramme

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum

Die Förderung des ländlichen Raumes ist für die Landesregierung von zentraler Bedeutung. Um diesen zu stärken und um den demographischen Entwicklungen entgegen zu wirken, wurde das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (kurz: ELR) in das Leben gerufen und zählt nun zu den wichtigsten Instrumenten der integrierten Strukturentwicklung. Die 4 Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen:

  • Wohnen
  • Grundversorgung
  • Arbeiten
  • Gemeinschaftseinrichtungen

Damit bietet das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum (Meßkirch liegt im ländlichen Raum) günstige Finanzierungsmöglichkeiten. Die Förderung erfolgt damit als anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben, dessen Umfang sich aus Fördersatz und Förderschwerpunkt berechnet.

Weitere finanzielle Hilfe vom Land und Bund

Neben Zuschüssen nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und der Investitionszulage existieren Förderprogramme, zum Beispiel zur gezielten Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit, der Ausbildungsplatzförderung, Technologie und Innovationsförderung. Unter anderem sind dies:

  • Beschäftigungsbeihilfe
  • Eingliederungsbeihilfe
  • Lohnkostenzuschuss für ältere Langzeitarbeitslose
  • Förderung der Einstellung von Schwerbehinderten
  • Ausbildungsplatzförderung
  • Förderung der betrieblichen Multimedia-Verbundausbildung
  • Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
  • Vorhaben zur Entwicklung und Einführung neuer Technologien
  • Vorhaben zur Entwicklung der Informationsgesellschaft
  • Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
  • Verbesserung der Personalstruktur
  • Technologische Beratungen und Informationsentwicklungen
  • Anmeldung von Schutzrechten
  • Verstärkte Nutzung zukunftsträchtiger Energietechniken

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Gerne für Sie da Ihr Kontakt

Anna-Maria Merz

Wirtschaftsförderin