Die Förderung des ländlichen Raumes ist für die Landesregierung von zentraler Bedeutung. Um diesen zu stärken und um den demographischen Entwicklungen entgegen zu wirken, wurde das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (kurz: ELR) in das Leben gerufen und zählt nun zu den wichtigsten Instrumenten der integrierten Strukturentwicklung. Die 4 Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen:
Damit bietet das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum (Meßkirch liegt im ländlichen Raum) günstige Finanzierungsmöglichkeiten. Die Förderung erfolgt damit als anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben, dessen Umfang sich aus Fördersatz und Förderschwerpunkt berechnet.
Neben Zuschüssen nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und der Investitionszulage existieren Förderprogramme, zum Beispiel zur gezielten Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit, der Ausbildungsplatzförderung, Technologie und Innovationsförderung. Unter anderem sind dies: