Gestattungsantrag für öffentliche Veranstaltungen durch Vereine, Firmen oder Privatpersonen. Der Gestattungsantrag ist mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin beim Bürgermeisteramt Meßkirch ordnungsgemäß ausgefüllt einzureichen.
Die Mindestgebühr für die Gestattung einer Veranstaltung beträgt 20,00 € und erhöht sich je nach Umfang der angemeldeten Veranstaltungen.