Alte Hallenbadeintrittskarten


Wichtige Information für Badegäste: Alte Hallenbadeintrittskarten werden nur noch bis zum 31. März 2025 erstattet!

Die Stadtverwaltung möchte darauf hinweisen, dass die alten Hallenbadeintrittskarten nur noch bis zum 31. März 2025 erstattet werden können.

  • Die Erstattung erfolgt nur im Rathaus Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Straße 1, 88605 Meßkirch und während der regulären Öffnungszeiten.
  • Nach dem 31. März 2025 erfolgt keine Erstattung mehr.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch in unserem Hallenbad!