Das aktuell gültige Gebührenverzeichnis für die Stadthalle Meßkirch wurde in öffentlicher Sitzung vom 04.07.2023 zuletzt verändert. Es wird als erforderlich angesehen, zwei weitere Änderungen bzw. Anpassungen vorzunehmen, um die Einnahmen in eine bessere Verhältnismäßigkeit zum Aufwand durch die Beanspruchung der Stadthalle zu setzen:
(1) Grundgebühr
1.3 Pauschale für private und kommerzielle Veranstaltungen 1.500,00 Euro
bisher 1.100,00 Euro
(2) Nebengebühren
2.8 Hallenwart 200,00 Euro
bisher 150,00 Euro
Beschluss:
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 03.12.2024 die oben genannten Gebührensätze wie vorgeschlagen neu festgelegt, Gültigkeit ab 01.01.2025.