Ab 01.01.2025 Bauanträge nur noch digital


Nachdem zum Ende dieses Jahres eine Übergangsregelung ausläuft, können Bauanträge und Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren beim Landkreis Sigmaringen ab 1. Januar 2025 nur noch in rein elektronischer Form eingereicht werden.

Grundlage für diesen weiteren Schritt zur Digitalisierung ist die Novellierung der Landesbauordnung, die zum 25. November 2023 in Kraft getreten ist. Mit dieser trägt das Land zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei, wonach Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden müssen. Die Übergangsregelung, die es den Baurechtsbehörden ermöglichte, Anträge und Bauvorlagen auch noch in Papierform anzunehmen endet verbindlich zum 31. Dezember 2024. Damit ist das Einreichen ab Januar 2025 nur noch elektronisch in Textform möglich.

Die digitale Antragstellung ist ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg im Internet möglich. Um Anträge über die Online-Plattform einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto – „BundID“ für Privatpersonen, ein Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser – benötigt. Für die Registrierung dieses Benutzerkontos ist wiederum ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

Weitere Informationen und ein Erklär-Video zur Handhabung der Plattform sind über die Internetseite www.landkreis-sigmaringen.de/baurecht zu finden.