Das Landratsamt Sigmaringen -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Sauldorf-Bietingen/Boll/Krumbach für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2127) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Sigmaringen -untere Flurbereinigungsbehörde-, Sitz: Sigmaringen (Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen: Friedhofstr. 3, 88212 Ravensburg oder bei jeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Sigmaringen)
gezeichnet Markus Krattenmacher (VD)