Die Stadt Meßkirch ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Wasserzähler nach Ablauf der Eichzeit (6 Jahre) auszutauschen, damit eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet werden kann. Daher wird in der nächsten Zeit von der Firma Riester Haustechnik GmbH & Co. KG aus Rohrdorf der Austausch der Hauswasserzähler bis zum Eichjahr 2018 durchgeführt.
Ob der bei Ihnen eingebaute Wasserzähler ausgetauscht werden muss, können Sie Ihrer Wasseruhr entnehmen. Auf der Innenseite des Deckels und am Gehäuserand ist das Eichjahr der Wasseruhr zu entnehmen.
Der Einbauplatz des Wasserzählers gehört zur Hausinstallation und befindet sich im Eigentum des Grundstückseigentümers, der Wasserzähler selbst ist Eigentum der Stadt Meßkirch. Der Zählerwechsel erfolgt kostenlos, die Wasseruhr sollte frei zugänglich und gut ablesbar sein. Der Einbauplatz des Wasserzählers hat den DVGW-Richtlinien, der DIN 1988 Teil 4, der EN 806/2 und der EN 1717 zu entsprechen.
Jeder Kunde hat seine Anlage eigenverantwortlich an die anerkannten Regeln der Technik anzupassen und instand zu halten. Wasserzählerplätze, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sind nach Aufforderung durch den Wassermeister vom Eigentümer umzurüsten. Weitere Informationen zur Wasserversorgung der Stadt Meßkirch finden Sie auf der Homepage der Stadt Meßkirch www.messkirch.de unter Leben in Meßkirch/ Wasserversorgung.