Erneute Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Autohaus Seifried" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet im Gewann Unterm Ablass"
Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan "Autohaus Seifried" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu mit 1. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet im Gewann Unterm Ablass" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 24.07.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt östlich des Ortskerns von Meßkirch und umfasst folgende Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 749/3, 751/13 (Teilfläche) und 754, Gemarkung Meßkirch. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Dem durch die vorliegende Planung verursachte Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Planung zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen/.maßnahmen befinden sich auf der Gemarkung Krauchenwies, südlich des Ortsteiles "Ablach", nördlich angrenzend an die "Gögginger Straße" (B 311). Es handelt sich um die Flst. Nrn. 783, 785 und 786. Der Planung werden von der Maßnahme etwa 52.830 Ökopunkte zugeordnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der konkrete Zuschnitt der Fläche(n) im Laufe des Verfahrens noch ändern kann.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2023 und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 24.11.2023 bis 05.01.2024 im Internet unter der Internetadresse www.messkirch.de/Offenlagen der Stadt Meßkirch veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 24.07.2023 und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 24.11.2023 bis 05.01.2024 im Stadtbauamt der Stadt Meßkirch (Schloßstr. 1, 88605 Meßkirch), Zimmer EG 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Beachten Sie bitte, dass das Stadtbauamt während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 24.07.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Wasserwirtschaft; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter; Erneuerbare Energien sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.
- Schriftliche Stellungnahmen zur frühzeitigen Behördenbeteiligung im Februar und März 2023 gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg LGRB (zu Geotechnik, Boden, Mineralischen Rohstoffen, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz und mit allgemeinen Hinweisen); des Regierungspräsidium Freiburg Forstdirektion (keine Betroffenheit von Wald) des Regierungspräsidium Tübingen (zu Kosten für Immissionsschutz, Ver- und Entsorgungsleitungen sowie zu Belangen des Naturschutzes ohne Betroffenheit), des Regionalverband Bodensee Oberschwaben (zur Flächeninanspruchnahme, zu Klimaschutz und Klimaanpassungen, vorrangige Nutzung unbeplanter Flächen im Innenbereich, zum Regionalplanentwurf und Potentialflächen); des Landkreis Sigmaringen mit den Fachbereichen Umwelt und Arbeitsschutz (zum Wasserrecht mit Wasserversorgung, Häuslichen Abwasser, Niederschlagswasser, gewerblichen Abwasser-und Grundwasserschutz; zum Bodenschutz; zum Abfall; zum Immissionsschutz; zum Naturschutz und mit allgemeinen Hinweisen), Landwirtschaft (zur Vorrangflur, zum Flächenverlust, zu Ausgleichsmaßnahmen), Forst (ohne Belange), Recht und Ordnung (zu Lärmschutzmaßnahmen), und des Fachbereichs Vermessung und Flurneuordnung (ohne Belange)
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zum Autohaus Seifried der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 24.07.2022 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht zur ökologischen Baubegleitung zum Bebauungsplan "Autohaus Seifried" in der Fassung vom 21.09.2023 (zum Vorhabensgebiet, örtlichen Gegebenheiten, Bestandsinformationen, zur Methodik, Ausführung der Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen, Bewertung der durchgeführten Maßnahmen, weitere umzusetzende Maßnahmen, Fazit)
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (niederwolfsgruber(at)messkirch.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem DSG BW. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Meßkirch, 17. November 2023
gez.
Arne Zwick
Bürgermeister