Für die Vermietung der Räumlichkeiten in der Stadthalle Meßkirch ist die Versammlungsstättenverordnung für Baden-Württemberg maßgebend. Als Betreiber der Stadthalle ist die Stadt Meßkirch dafür verantwortlich, dass für den Betrieb der Stadthalle die Festsetzungen beachtet und eingehalten werden; in erster Linie zur Sicherheit aller, die sich in der Stadthalle aufhalten, die Räumlichkeiten und Einrichtungen nutzen sowie Veranstaltungen durchführen beziehungsweise besuchen.
Der Wortlaut der Hallenordnung wurde an einigen Punkten eindeutiger formuliert, damit bei entsprechenden Vorkommnissen die Festlegungen der Hallenordnung unstrittig sind.
Link zur neuen Hallenordnung mit Gebührenverzeichnis für die Stadthalle Meßkirch