Schottergärten sind verboten und müssen zurückgebaut werden


Beispiel für Schottergarten mit einer Graspflanze

Vorgärten und kleine Grünflächen sind wertvoller Lebensraum für die Tier-und Pflanzenwelt. Sie haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt. Sie helfen Insekten und Vögel auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen. Grünflächen liefern saubere, frische Luft. Das ist mit Schottergärten absolut nicht gegeben, ganz im Gegenteil.

Deshalb sind Schottergärten in fast ganz Deutschland verboten! Nicht überbaute Flächen müssen begrünt werden. Nur Einfahrten oder Wege sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die gesetzlichen Vorgaben (§ 21a Landesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 1 Landesbauordnung BW) werden jedoch von immer mehr Grundstücksbesitzern einfach ignoriert und auch ausführende Firmen weisen nicht auf den Verstoß hin. Natursteine als einzelne Gestaltungselemente sind erlaubt.

Immer mehr Städte und Gemeinden sagen reinen Steinwüsten nun konsequent den Kampf an und fordern zum Rückbau dieser „toten“ Flächen auf. Zahlreiche Gerichtsurteile sprechen ihnen das Recht zu.

Das Verbot von Schottergärten kann also durch die Baurechts- bzw. Naturschutzbehörde kontrolliert werden und Verstöße können gegebenenfalls auch geahndet werden. Entsprechende Beobachtungen werden auch von der Stadtverwaltung Meßkirch weitergeleitet.

Nachteile von Schottergärten:

·      Boden wird verdichtet und zerstört

·      Insekten, Vögel und andere Gartentiere finden keine Nahrung

·      ihr Lebensraum wird stark reduziert

·      Wasser kann gar nicht oder nur schwer versickern

·      bei Starkregen steigt die Überschwemmungsgefahr

·      Hochwasser wird begünstigt

·      Einsatz von Pestiziden ist im höchsten Maß umweltschädlich

·      Schotter heizt sich im Sommer stark auf

·      Feinstaub wird nicht gefiltert, die Staubbelastung steigt

·      Lärm wird weniger „geschluckt“, Verkehrslärm dadurch verstärkt

·      Schottergärten werden als teil- bzw. vollversiegelt eingestuft. Dementsprechend erhöht sich die Abwassergebühr.