Schöffenwahl 2023


Die Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen, die in der Strafgerichtsbarkeit tätig sind, endet am 31. Dezember 2023. Die Stadt Meßkirch muss daher dem Amtsgericht wieder geeignete Personen für diese interessante und verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit vorschlagen. Schöffinnen und Schöffen wirken in der Strafgerichtsbarkeit mit und sollen das Verfahren und die Entscheidung für die Allgemeinheit verständlicher und nachvollziehbarer gestalten, um die Strafjustiz zugleich menschlicher, bürgernäher und transparenter zu machen.

Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sein und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und müssen in Meßkirch wohnen. Jugendschöffen sollen außerdem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Wahl der Schöffen erfolgt für die Jahre 2024-2028.

Nähere Informationen und Bewerbungsformulare gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de.

Interessierte Personen können sich gerne auch bei der Stadtverwaltung Meßkirch an Frau Milva Orz, Tel. 07575 206-1233 oder Herrn Matthias Henle, Tel. 07575 206-1210 oder  per E-Mail: hauptamt(at)messkirch.de.

Bewerbungen sind noch bis spätestens 31.03.2023 möglich, und zwar per E-Mail oder postalisch an folgende Anschrift: Stadtverwaltung Meßkirch -Hauptamt-, Conradin-Kreutzer-Straße 1, 88605 Meßkirch.