Aufstellung Bebauungsplan "Mehrfamilienhaus-Komplex Graf-Eberhard-Straße" in Rohrdorf


Aufstellung des Bebauungsplanes und von örtlichen Bauvorschriften

„Mehrfamilienhaus-Komplex Graf-Eberhard-Straße“

im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat am 13.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen, für den Bereich südl. Graf-Eberhard-Straße Ecke Kreenheinstetter Straße in Rohrdorf einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften hierzu aufzustellen. Der Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus-Komplex Graf-Eberhard-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften hierzu wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. §13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften hierzu umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 463/1;463/3; 463/4; 463/5 und 463/6. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches beträgt ca. 4.524 m². Für den Planbereich maßgebend ist der Übersichtsplan vom 22.11.2022.

Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich Bebauungsplan Gebäudekomplex Graf-Eberhard-Straße in Rohrdorf

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB wird abgesehen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ist beabsichtigt, das Grundstück mit fünf Mehrfamilienhäusern zu bebauen. Es ist eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Aufgrund der Geländetopografie soll unter den Gebäuden eine großflächige Tiefgarage ausgebildet werden. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die Graf-Eberhard-Straße.

Der Geltungsbereich grenzt mit seinen Grundstücken im Norden an die Graf-Eberhard-Straße, im Osten an den Teuerbach und darüber an die Kreenheinstetter Straße, im Süden wird der Geltungsbereich zur einer Streuobstwiese durch einen Feldweg abgegrenzt, im Westen an eine Wohnbebauung mit Wirtschaftsgebäude. Der Flächennutzungsplan der Stadt Meßkirch weist für den Geltungsbereich Außenbereich aus und wird als Grünland genutzt.

Zur Einbeziehung des Plangebietes in den Bereich des Wohngebiets wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mehrfamilienwohnhaus-Komplex-Graf-Eberhard-Straße“ nach § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - für ein allgemeines Wohngebiet mit örtl. Bauvorschriften eingeleitet.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Hinweis: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.

Meßkirch, den 03.02.2023

Arne Zwick

Bürgermeister