Aufstellung Bebauungsplan "Freiflächen-PV-Anlage Engelswieser Weg" in Meßkirch


Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen PV-Anlage Engelswieser Weg" in Meßkirch

Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen PV-Anlage Engelswieser Weg" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.

Lageplan mit Geltungsbereich Bebauungsplan Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Engelswieser Weg in Meßkirch

Folgendes Grundstück befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nr. 936 (Teilfläche), Gemarkung Meßkirch

Erfordernis und Ziele der Planung:

-        Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer derzeit als Ackerland genutzten Fläche im Außenbereich

-        Würdigung der Belange von Natur und Landschaft, insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien

-        Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Über die Offenlage der Verfahrensunterlagen wird es eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung geben.

Meßkirch, den 03.02.2023

Arne Zwick,

Bürgermeister