Aufstellung Bebauungsplan "Storz-Mettenbachweg" in Meßkirch


Aufstellung des Bebauungsplanes und von örtlichen Bauvorschriften

„STORZ Mettenbachweg“ in Meßkirch

im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat am 13.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen, für den Bereich “Storz Mettenbachweg“ in Meßkirch einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften hierzu aufzustellen. Der Bebauungsplan „STORZ Mettenbachweg“ mit örtlichen Bauvorschriften hierzu wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. §13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „STORZ Mettenbachweg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu umfasst Teile des Grundstücke Flst. Nr. 1469/1. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches beträgt ca. 3.065 m². Für den Planbereich maßgebend ist der Lageplan vom 28.11.2022.

Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich Bebauungsplan Mettenbachweg in Meßkirch

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB wird abgesehen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ist beabsichtigt, das Grundstück mit zwei Mehrfamilienhäusern zu bebauen. Es ist eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Aufgrund der ansteigenden Geländetopografie vom Mettenbachweg in nord-westlicher Richtung werden die Gebäude bzw. die Stellplätze teilweise in den Hangbereich integriert. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über den Mettenbachweg.

Die Grundflächenzahl GRZ ist mit 0,3 und die Geschossflächenzahl der Vollgeschosse GFZ mit 0,6 vorgesehen. Aktuell wird mit ca. 15 – 20 neu geschaffenen Wohneinheiten gerechnet. Aufgrund der Lage am Stadtrand werden für Zweizimmerwohnungen 1,5 Stellplätze und für Wohnungen größer zwei Zimmer jeweils 2 Stellplätze pro Einheit vorgesehen. Je nach architektonischem Konzept und Anordnung der erforderlichen Stellplätze kann sich Anzahl der Wohneinheiten verändern.

Das Grundstück der J. Friedrich Storz GmbH & Co. KG grenzt westlich an den Bebauungsplan „Mettenbach“ und ist derzeit im Flächennutzungsplan der Stadt Meßkirch als Mischgebiet ausgewiesen. Das Grundstück ist derzeit mit Teilen einer ehemaligen Gärtnerei (Betriebsgebäude, Gewächshaus und den Bodenplatten von Gewächshäusern) bebaut. Zur Einbeziehung des 3.065 m² großen Plangebietes in den Bereich des Wohngebiets wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „STORZ Mettenbachweg“ nach § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - für ein allgemeines Wohngebiet mit örtl. Bauvorschriften eingeleitet.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Hinweis: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens noch ändern.

Meßkirch, den 03.02.2023

Arne Zwick

Bürgermeister