Aufstellung Bebauungsplan "Haldenweg" in Meßkirch


Aufstellung des Bebauungsplanes und von örtlichen Bauvorschriften

„Haldenweg“ Gemarkung Igelswies in Meßkirch

im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat am 13.12.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen, für den Bereich “Haldenweg“ Gemarkung Igelswies in Meßkirch einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften hierzu aufzustellen. Der Bebauungsplan „Haldenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften hierzu wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. §13a BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Haldenweg“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 70/35, 70/36, 70/39 und 163, sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nr. 70/49, 70/48, 70/27 und des Haldenweges Flst.-Nr. 70/42. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches beträgt ca. 5.190 m². Für den Planbereich maßgebend ist der Lageplan vom 28.11.2022.

Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich Bebauungsplan Haldenweg in Igelswies

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB wird abgesehen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die bestehende Wohnbebauung am Haldenweg auf Gemarkung Igelswies soll durch die Ausweisung eines kleinräumigen Wohngebietes südlich und östlich des bestehenden Wendeplatzes abgerundet werden. Geplant ist die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus kleinen Hausgruppen und Einzelhäusern, die sich terrassenartig in das bestehende Hanggelände einfügen. Dabei sollen sowohl Wohnungen zur Vermietung, als auch Eigenheime entstehen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine abrundende Erweiterung der Wohnbauflächen am Haldenweg auf Gemarkung Igelswies zu schaffen soll für das Plangebiet der Bebauungsplan „Haldenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften hierzu aufgestellt werden. Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Meßkirch im westlichen Teilbereich als Wohnbaufläche, im kleineren östlichen Teilbereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung.

Hinweis: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens noch ändern.

Meßkirch, den 03.02.2023

Arne Zwick

Bürgermeister