Aufstellung und Offenlage Bebauungsplan "Im Unterdorf" in Rengetsweiler


Aufstellung des Bebauungsplanes und von örtlichen Bauvorschriften

„Im Unterdorf“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO beschlossen, für den Bereich “Im Unterdorf“ im Ortsteil Rengetsweiler einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften hierzu aufzustellen. Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften hierzu wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. §13b BauGB aufgestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat weiterhin am 29.11.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan “Im Unterdorf“ mit örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 10.05.2022 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 383 Gemarkung Rengetsweiler. Die Gesamtfläche des Planbereichs beträgt ca. 3.555 m².

Für den Planbereich maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes vom 12.10.2022.

Der Planbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Geltungsberereich Bebauunsplan Im Unterdorf in Rengetsweiler

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB wird abgesehen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die Stadt Meßkirch kann im Ortsteil Rengetsweiler derzeit keine Wohnbaugrundstücke anbieten. Um dem Bedarf an Baugrundstücken für Wohnungen und Eigenheime vor allem für ortsansässige junge Familien wieder gerecht werden zu können, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kleinräumige Erweiterung der Wohnbauflächen im Ortsteil Rengetsweiler geschaffen werden. Hierzu soll für das Grundstück Flst.-Nr. 383 der Bebauungsplan „Im Unterdorf“ aufgestellt werden. Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan der Stadt Meßkirch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung wird in der Zeit vom 13.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 bei der Stadt Meßkirch, Stadtbauamt, Schlossstraße 1, Zimmer Nr. 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr, öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist im Stadtbauamt, Schlossstraße 1, 88605 Meßkirch, Zimmer Nr. 2, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieser Frist Stellungnahmen zur Planung schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift erklären. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während dieser Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gem. § 3(2) BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat beraten und entschieden.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften hierzu mit Begründung werden ergänzend zur öffentlichen Auslegung in das Internet eingestellt und sind über folgende Adresse im Internet zugänglich:

https://www.messkirch.de/Offenlagen

Meßkirch, den 03.02.2023

Arne Zwick

Bürgermeister