Öffentliche Bekanntmachung


über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Hauptbühl VI“ auf der Gemarkung Meßkirch

Der Gemeinderat der Stadt Meßkirch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, für den Bebauungsplan „Hauptbühl VI“ das Aufstellungsverfahren aufzuheben. Dazu wird der Aufstellungsbeschluss zum vorgenannten Bebauungsplan vom 10. Dezember 2019, öffentlich bekannt gemacht am 20. Dezember 2019, aufgehoben. Das von der Aufhebung betroffene Gebiet ist auf dem Übersichtsplan durch eine farbliche Umrandung und Ausschraffierung gekennzeichnet. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Meßkirch, 13.01.2023

Arne Zwick, Bürgermeister