Vereinbarung zur Änderung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.01.2018


Zwischen der Gemeinde Leibertingen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Stephan Frickinger, im Folgenden „Gemeinde“ genannt,

und der Stadt Meßkirch, vertreten durch Herrn Bürgermeister Arne Zwick, im Folgenden „Stadt“ genannt, wird aufgrund von § 25 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffentliche rechtliche Vereinbarung abgeschlossen:

Zur Regelung der Beendigung der Dienstleistungsübernahme nach Abschnitt II der Vereinbarung wird folgende Vereinbarung getroffen.

Der Abschnitt II der Vereinbarung erhält folgende Fassung:

II.   Übernahme der Aufgaben der Bezügeabrechnung der Gemeinde Leibertingen durch die Stadt Meßkirch.

§ 1 Wegfall der §§ 6-8

Die Regelungen der §§ 6 bis 8 der Vereinbarung vom 01. Januar 2018 werden mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 aufgehoben.

§ 2 Übergangsregelungen

Dienstleistungen nach § 6 der Altfassung werden letztmalig für den Abrechnungsmonat Dezember 2022 durch die Stadt Meßkirch erledigt. Nachberechnungen werden und Nachträge sind spätestens bis 31.03.2023 zu erledigen.

Die Stadt Meßkirch übergibt die notwendigen Daten und erforderlichen Unterlagen in der vorliegenden Form, insbesondere Personalakten, an die Gemeinde Leibertingen. Sofern Kosten für die Datenübergabe entstehen, sind diese durch die Gemeinde Leibertingen zu übernehmen.

Arbeiten der Personalverwaltung der Stadt Meßkirch die ab dem 01.01.2023 auf besondere Anforderung der Gemeinde Leibertingen zu erledigen sind, werden dieser nach dem kalkulierten Stundensatz der Personalverwaltung nach Aufwand berechnet.

§ 3 Fortbestand der bisherigen Regelungen

Die übrigen Regelungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 01.01.2018 bleiben unverändert.

§ 4 Inkraftreten

Diese Änderungsvereinbarung für den Abschnitt II der Vereinbarung wird mit Wirkung zum 01.01.2023 nach ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Für die öffentlichen Bekanntmachungen sind die Satzungen über die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Leibertingen und der Stadt Meßkirch maßgebend.

Meßkirch, 16. November 2022 - gezeichnet Arne Zwick, Bürgermeister                       

Leibertingen, 22. November 2022 - gezeichnet Stephan Frickinger

Diese Öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde gemäߧ 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) durch Bescheid des Landratsamt Sigmaringen vom 01.12.2022, Az. I/13 – 032.11 genehmigt und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.