Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Erweiterung der Deponie der Klasse I auf der Erd- und Baureststoffdeponie „Vorderhalden“


Mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen vom 19.02.2021, Az.: 54.2/8983.01-02/SIG078-05, ist der Plan für die Erweiterung der Deponie der Klasse I auf der Erd- und Baureststoffdeponie „Vorderhalden“ Leitishofen 38 in 88605 Meßkirch-Menningen gemäß § 35 Absatz 2 KrWG in Verbindung mit §§ 72 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und §§ 1 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt worden. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Forderungen und Anregungen entschieden worden.

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Montag, 08.03.2021 bis einschließlich Montag, 22.03.2021 an nachfolgenden Stellen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Krise, soweit nachfolgend angegeben, eine Einsichtnahme eingeschränkt oder teilweise nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
2. Stock, Raum N 227
Telefon Geschäftsstelle Abteilung 5: 07071 757-3098

Eine vorherige Terminvereinbarung ist derzeit nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Einsichtnahme an der Drehtür neben dem Haupteingang klingeln müssen.

Stadt Meßkirch
Stadtbauamt Meßkirch, Schlossstraße 1
88605 Meßkirch

Servicestelle im Erdgeschoß
Telefonische Auskunft zu den Öffnungszeiten unter: 07575/206-1711
Corona-bedingt ist die Verwaltungsgebäude in Meßkirch zurzeit geschlossen; zu den üblichen Öffnungszeiten wird Einlass gewährt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Dienststellen in der Regel nur mit medizinischer Schutzmaske/FFP2-Maske sowie nur unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln betreten werden dürfen.
Diese Bekanntmachung, den Beschluss und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt5/Ref51/Seiten/Deponie-Vorderhalden.aspx

Diese Bekanntmachung und der Planfeststellungsbeschluss sind außerdem auch über das zentrale Internetportal abrufbar (Startseite des UVP-Portals auf uvp-verbund.de aufrufen und als Suchbegriff „Vorderhalden“ eingeben).

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, ggf. denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 LVwVfG).

Alexander Wolny
Referatsleiter Referat 54.2
Regierungspräsidium Tübingen