Haushaltsplan 2021 für den Spitalfonds Meßkirch


Der Stiftungsrat des Spitalfonds Meßkirch hat in seiner Sitzung vom 22.04.2021 aufgrund der §§ 31 StiftG, 96 und 97 GemO den Haushaltsplan 2021 für den Spitalfonds Meßkirch
im Ergebnishaushalt mit 13.500 EUR
im Finanzhaushalt mit 49.900 EUR
nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion einstimmig festgesetzt.
Die Höhe der Kreditaufnahme wird auf 0 EUR einstimmig festgesetzt
Der Höchstbetrag der zulässigen Kassenkredite wird auf EUR 15.000 einstimmig festgesetzt.
Dem Landratsamt Sigmaringen, als Stiftungsaufsichtsbehörde, wurde der Haushaltsplan 2021 angezeigt.
Der Haushaltsplan 2021 für den Spitalfonds Meßkirch liegt in der Zeit vom 14.06.2021 – 25.06.2021 bei der Spitalfondsverwaltung Meßkirch (Rathaus, Zi. Nr. 13) öffentlich aus.

Meßkirch den 11.06.2021
Der Vorsitzende des Stiftungsrates
Arne Zwick
Bürgermeister
Vorsitzender des Stiftungsrates