Eigentümerwechsel / Ummeldung der Wassergebühren auf einen neuen Eigentümer


Sie wollen Ihr Grundstück verkaufen oder haben ein Grundstück erworben?
Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigentumswechsel keine Zählerablesung durch uns durchgeführt wird. Der Zählerstand sollte, möglichst durch Käufer und Verkäufer gemeinsam, zum Tage der Übernahme abgelesen werden und uns mitgeteilt werden, damit durch die Stadtverwaltung Meßkirch der Endgebührenbescheid erstellt werden kann.

Die Stadt Meßkirch benötigt eine schriftliche Mitteilung in der folgende Daten aufgeführt sind:
– Anschrift des Objektes
– Übergabetag
– abgelesener Zählerstand
– Name und Anschrift des bisherigen Eigentümers
– Name und Anschrift des neuen Eigentümers
– Kopie des Kaufvertrages

Das entsprechende Formular finden Sie auf der Homepage der Stadt Meßkirch. Schicken Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Anlagen anschließend per Post, per E-Mail an olga.dizer(at)messkirch.de zu oder geben es persönlich bei uns ab.

Die Umschreibung der Wasser-/Abwasser- sowie Niederschlagswassergebühren erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Monats. Auch ist zu beachten, dass die Stadt Meßkirch die Wassergebühren immer nur direkt mit den Grundstückseigentümern abrechnet, dies ist in der Wassersatzung der Stadt Meßkirch entsprechend geregelt.