Gartenpools – Befüllung und Leerung


In den Gemeinden und Städten werden wieder vermehrt Gartenpools installiert bzw. fit gemacht für die Saison. Hierzu gibt es einiges zu beachten.

Den Pool richtig befüllen:

Die Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwassergebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen.

Gefüllt werden darf der Pool entweder über den Hauswasserzähler oder über einen öffentlichen Hydranten. Bei der gewünschten Befüllung über den Hydranten setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung in Verbindung. Anfallende Kosten wie z. B. Arbeitszeiten, Anfahrt, Wasser- und Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt.

Das Poolwasser richtig entsorgen:

Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht die Richtige und verboten. Poolwasser ist Schmutzwasser und nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft. Das Frischwasser wird durch die Poolnutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert, z. B. durch Chemikalien (Chlor), Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare, usw., und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als Frischwasser ist nicht mehr gegeben.

Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser kann der Untergrund nicht so schnell aufnehmen, so dass sie oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn oder sogar in dessen Keller fließen könnten.

Die Stadt Meßkirch möchte hiermit alle Poolnutzer darauf hinweisen, dass Sie als Anschlussnehmer dazu verpflichtet sind das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.