Infos zur Landtagswahl
10.03.2021
Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 sorgt ein detailliertes Hygienekonzept für den Schutz der WählerInnen und WahlhelferInnen in den Wahllokalen. Beim Wahlgang besteht die Pflicht Mund-Nasenschutz in Form der medizinischen Maske, bzw. FFP 2 Masken zu tragen. Um einen weiteren Schutz zu haben werden die Wahlhelfer an den Tischen sich hinter einem Plexiglas (Spuckschutz) befinden.
Damit die Wähler den Abstand zu den anderen Personen einhalten werden auf dem Boden die notwendigen Abständen mit Klebestreifen markiert.
Der Zugang wird auch von Wahlhelfern geregelt und kontrolliert. Bei Betreten des Wahllokals müssen die Hände desinfiziert werden. Des Weiteren werden Kugelschreiber ausgegeben, die man anschließend behalten darf.
Die Stadt Meßkirch ist in 11 Wahlbezirke eingeteilt, vier davon im Kernort und je einen in jedem Teilort. Alle Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.