Bundesweiter Warntag


Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Pünktlich um 11:00 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in allen Ländern mit einem Probealarm die Warnmittel wie beispielsweise Sirenen ausgelöst.


Was passiert am bundesweiten Warntag?
Um 11:00 Uhr wird eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes)), auf denen Sie die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen. Parallel werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Sirenen und Lautsprecherwagen).


Was sind die Ziele des bundesweiten Warntags?
Der bundesweite Warntag und die Probewarnung haben zum Ziel,
  • Sie für das Thema Warnung der Bevölkerung zu sensibilisieren,
  • Funktion und Ablauf der Warnung besser verständlich zu machen und
  • auf die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps, digitale Werbeflächen) aufmerksam zu machen.
Der bundesweite Warntag will dazu beitragen, Ihr Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit Ihre Selbstschutzfähigkeit zu unterstützen. Auch die nun bundesweit einheitlichen Sirenensignale sollen bekannter werden.


Wer ist verantwortlich für den bundesweiten Warntag?
Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden