Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Änderungen nach § 45 Abwassersatzung, die sich auf die gebührenpflichtige Fläche eines Grundstücks auswirken, auch ein Eigentumswechsel, dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung anzuzeigen sind. Haben Sie ein Haus neu gebaut oder abgebrochen? Haben Sie Veränderungen an bestehenden Gebäuden vorgenommen (Erweiterung, Verkleinerung, Änderung der Versiegelung o.ä.)? Haben Sie Ihre Hofeinfahrt verändert oder Ihre Außenanlage neu angelegt/verändert (Neubau/Abbruch einer Gerätehütte, Schopf, Änderung von Pflasterungen, o.ä.)? Bitte dokumentieren Sie Ihre Änderung/-en mit den entsprechenden Unterlagen (Pläne, Fotos, Skizzen u.ä.).
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, Ihrer Mitwirkungspflicht innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Änderungen nachzukommen.
Formulare und Unterstützung oder unter dizer.olga(at)messkirch.de oder 07575/206-39.