Corona-Verordnung - Tourismusbranche


In Bezugnahme auf die neue Corona-Verordnung der Landesregierung informieren wir Sie über die aktuellen Regelungen für die Tourismusbranche Baden-Württemberg:
 
In der Verordnung vom 22. März 2020 wurden folgende Regelungen für die Tourismusbranche konkretisiert:
 
·         Alle Beherbergungsbetriebe inkl. Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind jetzt grundsätzlich geschlossen
·         Die Schließung geht vorerst bis zum 19. April 2020 und ist nun unter “§ 4 Schließung von Einrichtungen“ aufgenommen worden
·         Eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen
 
Die neue Fassung der Verordnung ist unter der Website des Ministeriums für Soziales und Integration einzusehen:
 
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200322_CoronaVO_konsolidierte_Fassung.pdf
 
Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Ministeriums der Justiz und für Europa.