Erhaltungs-und Altstadtsatzung
Novelle April 2019
Die Altstadtsatzung der Stadt Messkirch wurde aktualisiert und in einigen Punkten geändert und ergänzt:Mögliche Fenster, Schaufenster und Mauerwerksarbeiten werden durch Einbeziehung der aktuellen Regeln der Technik, sowie Materialien erleichtert.
Der Bezug auf das Orts- und Straßenbild erhält einen erhöhten Stellenwert.
Die Baurechtsbehörde und das Stadtbauamt werden in die Lage versetzt, Verstöße zu
ahnden, sowie eine Fertigstellung unvollendeter Maßnahmen zu verlangen.
Die verfügbare Art der Werbebeschriftung wird erweitert und aufgelockert
Der Geltungsbereich wird erweitert
Die Novelle wurde vom Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26. Februar 2019 beschlossen und ist ab dem 01.04.2019 gültig.
Erhaltungs-und Altstadtsatzung
Geltungsbereich