Hinweis zur Räumpflicht und Streupflicht

  • An alle Eigentümer, Mieter und Pächter

    Nach der Satzung über die Räumpflicht und Streupflicht der Stadt Meßkirch ist es Aufgabe jeden Straßenanliegers, innerhalb der Ortslage dafür zu sorgen, dass im Winter die Gehwege bei Schneeglätte und Eisglätte geräumt und gestreut werden. Als Anlieger gelten hier alle Eigentümer und Besitzer, in diesem Falle auch Mieter und Pächter von Grundstücken. Sollte entlang des Grundstücks kein ausgewiesener Gehweg vorhanden sein, ist die Fläche am Rande der Fahrbahn auf einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis zu befreien.

    Die Stadt Meßkirch weist Sie darauf hin, dass der Schnee, den Sie von Ihren Grundstücken räumen, nicht auf die Straße geworfen werden soll.

    Bitte versuchen Sie den Schnee am Gehwegrand anzuhäufeln. Sollte dies aufgrund der großen Menge an Schnee nicht möglich sein, bitten wir Sie, darauf zu achten, dass der Schnee die Fahrbahn so wenig wie möglich einengt.

    Die Gehwege müssen werktags ab 7.30 Uhr, sonntags und feiertags ab 8.30 Uhr, abends bis 21.00 Uhr geräumt und gestreut sein.
    Wir bitten dies zu beachten.

    Ordnungsamt der Stadt Meßkirch